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VG Ansbach, 30.08.2007 - AN 2 K 06.30284, AN 2 K 07.30440 |
Zitiervorschläge
VG Ansbach, Entscheidung vom 30.08.2007 - AN 2 K 06.30284, AN 2 K 07.30440 (https://dejure.org/2007,37018)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30. August 2007 - AN 2 K 06.30284, AN 2 K 07.30440 (https://dejure.org/2007,37018)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 7
Angola, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Versorgungslage, medizinische Versorgung, Existenzminimum, Kinder, Kleinkinder, in Deutschland geborene Kinder, Krankheit, Semi-Immunität, Malaria, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 30.08.2007 - AN 2 K 06.30284, AN 2 K 07.30440
- VGH Bayern, 17.02.2009 - 9 B 08.30225
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus VG Ansbach, 30.08.2007 - AN 2 K 06.30284
Die Verpflichtung des BAMF zur Feststellung der (tatbestandlichen) Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG steht ihrer Rechtmäßigkeit nicht entgegen, da bei dieser Soll-Vorschrift asylverfahrensrechtlicher Regelungsgegenstand lediglich die Feststellung des Vorliegens der (tatbestandlichen) Voraussetzungen des Abschiebungsverbots ist (vgl. § 31 Abs. 3 AsylVfG), während die zur Feststellung eines ,,vollständigen", eine Abschiebung rechtlich ausschließenden Verbots erforderliche zusätzliche (beschränkte) Ermessensentscheidung erst noch der Ausländerbehörde vorbehalten ist (vgl. BVerwG vom 22.11.2005 Az. 1 C 18.04, DVBl 2006, 517; a. A. nach Pressemitteilungen nunmehr anscheinend die nach Urteilsverkündung ergangene Entscheidung des BVerwG vom 11.09.2007 Az. 10 C 8.07). - BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
Auszug aus VG Ansbach, 30.08.2007 - AN 2 K 06.30284
Die Verpflichtung des BAMF zur Feststellung der (tatbestandlichen) Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG steht ihrer Rechtmäßigkeit nicht entgegen, da bei dieser Soll-Vorschrift asylverfahrensrechtlicher Regelungsgegenstand lediglich die Feststellung des Vorliegens der (tatbestandlichen) Voraussetzungen des Abschiebungsverbots ist (vgl. § 31 Abs. 3 AsylVfG), während die zur Feststellung eines ,,vollständigen", eine Abschiebung rechtlich ausschließenden Verbots erforderliche zusätzliche (beschränkte) Ermessensentscheidung erst noch der Ausländerbehörde vorbehalten ist (vgl. BVerwG vom 22.11.2005 Az. 1 C 18.04, DVBl 2006, 517; a. A. nach Pressemitteilungen nunmehr anscheinend die nach Urteilsverkündung ergangene Entscheidung des BVerwG vom 11.09.2007 Az. 10 C 8.07). - BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …
Auszug aus VG Ansbach, 30.08.2007 - AN 2 K 06.30284
Zur Überzeugung des Gerichts würden die Klägerinnen auf Grund ihrer Konstitution in Anbetracht der in Angola herrschenden Lebensverhältnisse bei Rückführung zum gegenwärtigen Zeitpunkt quasi sehenden Auges dem sicheren Tod oder ,,gleichwertigen" schwersten körperlichen Beeinträchtigungen in nächster Zukunft überantwortet, so dass bei ihnen eine extreme Gefahrenlage im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 60 Abs. 7 AufenthG zu konstatieren ist (vgl. grundlegend BVerwG vom 15.04.1997 Az. 9 C 15.96 und Az. 9 C 38.96 sowie vom 17.10.1995 Az. 9 C 15.95). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95
Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …
Auszug aus VG Ansbach, 30.08.2007 - AN 2 K 06.30284
Zur Überzeugung des Gerichts würden die Klägerinnen auf Grund ihrer Konstitution in Anbetracht der in Angola herrschenden Lebensverhältnisse bei Rückführung zum gegenwärtigen Zeitpunkt quasi sehenden Auges dem sicheren Tod oder ,,gleichwertigen" schwersten körperlichen Beeinträchtigungen in nächster Zukunft überantwortet, so dass bei ihnen eine extreme Gefahrenlage im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 60 Abs. 7 AufenthG zu konstatieren ist (vgl. grundlegend BVerwG vom 15.04.1997 Az. 9 C 15.96 und Az. 9 C 38.96 sowie vom 17.10.1995 Az. 9 C 15.95). - BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 15.96
Asyl und Abschiebungsschutz für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Somalia?
Auszug aus VG Ansbach, 30.08.2007 - AN 2 K 06.30284
Zur Überzeugung des Gerichts würden die Klägerinnen auf Grund ihrer Konstitution in Anbetracht der in Angola herrschenden Lebensverhältnisse bei Rückführung zum gegenwärtigen Zeitpunkt quasi sehenden Auges dem sicheren Tod oder ,,gleichwertigen" schwersten körperlichen Beeinträchtigungen in nächster Zukunft überantwortet, so dass bei ihnen eine extreme Gefahrenlage im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 60 Abs. 7 AufenthG zu konstatieren ist (vgl. grundlegend BVerwG vom 15.04.1997 Az. 9 C 15.96 und Az. 9 C 38.96 sowie vom 17.10.1995 Az. 9 C 15.95).